Haier gewinnt gegen Patentverwerter Sisvel

Haier darf Smartphones in Deutschland weiter verkaufen

27. April 2017, 9:36 Uhr | Michaela Wurm
© Haier

Der chinesische Konzern Haier darf bis auf weiteres seine Handys und Tablets in Deutschland verkaufen. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf in einem Prozess gegen den Patentverwerter Sisvel entschieden.

Der chinesische Konzern Haier darf bis auf weiteres seine Handys und Tablets in Deutschland verkaufen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf in einem viel beachteten Prozess gegen den Patentverwerter Sisvel mit zwei Urteilen vom 30. März 2017 entschieden (Az. I-15 U 65/15 und I-15 U 66/15).

Zwar verletzt Haier nach Ansicht des OLG zwei Schutzrechte von Sisvel und ist daher zu Schadenersatz und Auskunft verpflichtet. Allerdings sehen die Richter derzeit keine Notwendigkeit, Haier den Verkauf seiner Smartphones und Tablets zu untersagen.

Seit 2014 versucht der Patentverwerter gegen Haier in Deutschland ein gerichtliches Verkaufsverbot für Smartphones und Tablets zu erwirken. Auf der IFA 2014 hatte Sisvel gegen Haier eine einstweilige Verfügung in Berlin erwirkt, die jedoch später vom Kammergericht Berlin aufgrund mangelnder Dringlichkeit aufgehoben wurde. Im gleichen Jahr verklagte Sisvel Haier wegen Verletzung von zwei Patenten auf Unterlassung und Schadensersatz. Dem gab das LG Düsseldorf im Dezember 2015 zunächst statt, obwohl die Chinesen ein Lizenzangebot gemacht hatten. Das Urteil wurde kurz darauf vom Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf wieder kassiert, das im Januar 2016 die Vollstreckung der Urteile vorläufig aussetzte, insbesondere deshalb, weil Sisvel der Verpflichtung aus dem im Sommer 2015 ergangenen EuGH-Urteil, ein faires, angemessenes und nicht-diskriminierendes Lizenzangebot (sog. FRAND-Angebot: Fair, Reasonable and Non-Discriminatory) zu unterbreiten, nicht nachgekommen war.

Auch in seinen aktuellen Urteilen hat das OLG Düsseldorf festgestellt, dass Sisvel sich nicht FRAND-konform verhält. Obwohl sich Haier bereit zeigte, einen Lizenzvertrag zu FRAND-Bedingungen abzuschließen, habe Sisvel in seinen Lizenzvertragsangeboten gegenüber Haier keine FRAND-gemäßen Bedingungen angeboten.

Die Urteile des Oberlandesgerichts Düsseldorf sind nicht rechtskräftig, die Revision zum Bundesgerichtshof wurde zugelassen. Viele Unternehmen der Branchen erwarten nun mit Spannung, ob Sisvel in Revision geht und der Bundesgerichtshof erstmalig nach dem EuGH-Urteil wieder über einen FRAND-Fall entscheiden kann.


  1. Haier darf Smartphones in Deutschland weiter verkaufen
  2. Standardessenzielle Patente (SEP) und FRAND-Lizenzen

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