Weltpremiere bei der Deutschen Bahn

ICE wird zum Instanzenzug

11. Februar 2022, 12:39 Uhr | Martin Fryba
Rechtsanwalt Ruben Hofmann aus dem ICE: "Das Wlan hat mich in der Tat positiv überrascht".
© Ruben Hofmann

Ruben Hofmann schreibt Rechtsgeschichte: Er ist der erste Anwalt, der aus einem ICE an einer Gerichtsverhandlung teilnimmt, die kurzerhand hybrid stattfindet. Nicht ganz freiwillig, aber mutig und entschlossen lässt er sich nicht aus der Ruhe bringen.

Keine Premiere bei der Deutschen Bahn lässt Marketing-Chef Jürgen Kornmann aus: gute, wie den ersten ICE 3 Neo auf der Schiene, und weniger gute, als er die Einführung von 3G in Zügen bekannt geben muss. Aber eine ist ihm entgangen, sogar eine Weltpremiere!

Freitag vor einer Woche. Anwalt Ruben Hofmann sitzt im ICE nach Hamburg, um dort vor Gericht Ansprüche auf Unterlassung wegen Marken- und Wettbewerbsrechtverletzung für seine Mandantin geltend zu machen. Dann passiert, was so oft passiert und wo dann Kornmann sagen wird, dass es gar nicht so häufig passiert. Nur kann sich Hofmann in diesem Augenblick von der Bahn-PR nichts kaufen: 50 Kilometer vor Hamburg hält der ICE außerplanmäßig in einem kleinen Bahnhof, Durchsage: „leider ein schwerer Defekt. Unsere Weiterfahrt verzögert sich auf unbestimmte Zeit. Wir bitten um Ihr Verständnis“.

Hofmann wird klar: Er wird nicht rechtzeitig zum mündlichen Termin erscheinen können. Was tun? „Also mutig im Zug die Robe übergeworfen und in die ohnehin eingerichtete Videokonferenz (§ 128a ZPO) per Laptop eingewählt“. Im Gerichtssaal wundert sich die Vorsitzende zwar ein wenig, doch als Hofmann ihr die Umstände erläutert, willigt sie in die virtuelle Teilnahme des Klägervertreters ein, der mit Maske und Robe aus seinem ICE zugeschaltet wird. Im Protokoll wird stehen: „Für die Klägerin Dr. Hofmann aus dem Zug“.

Zum Glück gab es keine technischen Wlan-Probleme, mit denen Hofmann durchaus gerechnet hatte und daher auch einen Kanzlei-Kollegen aus Kölner bat, sich vorsichtshalber zuzuschalten. Wäre der Zug nämlich doch gefahren und wäre die Verbindung zum fliegenden Rechtsbeistand abgerissen, wäre wohl der erste Prozess aus einem ICE der Bahn geplatzt. Und da § 128a der ZVO (Zivilprozessordnung) aus einer Zeit stammt, da man sich hybride Lokalitäten bei Gerichtsverfahren nicht vorzustellen hatte, verstieß diese Weltpremiere auch nicht gegen Verfahrensgesetze. Auch nicht gegen Vertraulichkeitspflichten, erläutert Hofmann in seinem viel gelesenen Linkedin-Beitrag. „Die Gerichtsverhandlung war ohnehin - wie üblich - öffentlich“:

Ende gut, alles gut – dank Digitalisierung und stabilem ICE-Wlan? Das wäre doch dem obersten Bahnsprecher Kormann ein Posting wert, oder? Absolut, würde er Hofmanns letzten Satz weglassen: „Danach ging es dann mit dem Taxi weiter, da das mit dem Bus-Ersatzverkehr leider nicht so ganz geklappt hat, liebe Deutsche Bahn“.
 

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