Einigung bei Urheberabgaben für Unterhaltungselektronik

»Kaum jemand fertigt noch Privatkopien an«

2. Mai 2019, 9:22 Uhr | Daniel Dubsky
© devenorr - AdobeStock

Die Branchenverbände Bitkom und ZVEI haben sich mit den Verwertungsgesellschaften auf einen neuen Vertrag zur Höhe von Urheberrechtsabgaben auf Unterhaltungselektronik geeinigt. Beide halten das bestehende System allerdings für nicht mehr zeitgemäß.

Die Urheberrechtsabgaben für Geräte aus der Unterhaltungselektronik sind neu geregelt. Der Digitalverband Bitkom und der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie ZVEI haben sich mit der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) sowie VG Wort und VG Bild-Kunst geeinigt, nachdem sie mehr als zehn Jahre vor Gericht gerungen hatten. In dem neuen Gesamtvertrag ist die Höhe der Abgaben für 15 Gerätekategorien festgelegt, etwa 12 Euro für TV-Geräte mit Festplatte oder 1,25 Euro für Set-Top-Boxen mit Aufzeichnungsfunktion, aber ohne Festplatte.

Mit den Abgaben, die für Geräte wie Computer, Smartphones und Drucker sowie auf Speichermeiden wie Festplatten, USB-Sticks und CD/DVD-Rohlinge anfallen, soll das private Kopieren von Musik, Film, Foto oder Text abgegolten werden. Die Erhebung und Ausschüttung an die Urheber übernehmen die Verwertungsgesellschaften.

Bitkom und ZVEI äußerten sich zufrieden mit der Einigung, sorge sie doch für Rechts- und Planungssicherheit und schütze Unternehmen und Verbraucher vor »überzogenen finanziellen Belastungen durch unangemessen hohe Urheberrechtsabgaben«; schließlich waren die Verwertungsgesellschaften mit deutlich höheren Forderungen in die Verhandlungen gegangen. Dennoch sehen beide Verbände das bestehende System als überholt an. »Heutzutage streamen Nutzer Musik und Filme. Die Zeiten, in denen Kassetten aufgenommen oder Musik auf CDs gebrannt wurde, sind längst vorbei, kaum jemand fertigt noch Privatkopien an«, so Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder.

Die Wirtschaftsverbände plädieren für eine Abschaffung der Pauschalabgaben und begrüßen, dass die Bundesregierung im Koalitionsvertrag vereinbart hat, das Vergütungssystem neu aufzustellen. Möglich sind beispielsweise individuelle Abgaben oder ein Fondsmodell wie in einigen skandinavischen Ländern. Es müssten aber auch die Streitschlichtungsmechanismen angepasst werden, betont der ZVEI, weil sich diese im Laufe der vergangenen Jahre als unzureichend herausgestellt hätten.


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