EU-Parlament segnet neue Videoregeln ab

Kein Terror für Kinder

2. Oktober 2018, 14:30 Uhr | Lars Bube
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Im Fernsehen auf Terrorpropaganda stoßen? Fast undenkbar. Anders sieht das im Internet aus. Neue EU-Regeln sollen Verbraucher auch im Netz vor solchen Inhalten schützen - und Plattformen wie Facebook und YouTube in die Pflicht nehmen.

Es dürfte für viele Eltern eine Horror-Vorstellung sein: Das Kind surft im Internet und stößt plötzlich auf ein Folter-Video, auf Terror-Botschaften oder auf Pornografie. Die EU will diesem Risiko nun mehr entgegensetzen. Das Europaparlament hat am Dienstag mit großer Mehrheit einer Neufassung der Richtlinie für audiovisuelle Medien zugestimmt, die unter anderem besseren Schutz für Kinder und Jugendliche im Netz und neue Regeln für Werbung verspricht.

Wenn formal noch die EU-Mitgliedstaaten grünes Licht geben, muss jedes Land die Vorgaben in eigene Gesetze gießen. Diese müssen bis voraussichtlich Herbst 2020 in Kraft sein.

Warum sind überhaupt neue Regeln nötig?

Die Richtlinie ist als Reaktion auf die veränderten Mediengewohnheiten gedacht: immer weniger TV, immer mehr mobile Geräte, immer mehr Internetvideos. Die überarbeiteten Vorschriften gelten wie bisher für Rundfunkanstalten, werden aber auf Online-Video-Dienste wie Netflix, YouTube und auch auf Facebook ausgeweitet. Bislang werden Verbraucher beim Fernsehen, Serien-Streamen und Video-Schauen im Netz unterschiedlich gut geschützt. Das soll sich ändern.

Und wo liegen die Probleme beim Schutz von Kindern und Jugendlichen im Netz?

Wenn Kinder beginnen, im Netz zu surfen, dann gehört Videos anzuschauen laut EU-Kommission zu ihren frühesten Vorlieben. Doch nicht alle Videos, die sie schauen, sind auch für sie gedacht: Medienaufseher fanden heraus, dass in Großbritannien allein in einem untersuchten Monat mindestens 44.000 Grundschulkinder Webseiten für Erwachsene besuchten. Anderes Problem: Auf Online-Plattformen startet am Ende eines Videos oft automatisch ein neues. Das kann dann wiederum schädliche Inhalte zeigen. Bislang rutschen außerdem laut EU-Kommission Videos durch die Kontrollmechanismen der Plattformen, die im Fernsehen verboten wären.


  1. Kein Terror für Kinder
  2. Keine Upload-Filter vorgesehen

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