Umsatzgrenze auf 100 Millionen Euro gesenkt

Neuregelung für Nachforderungen bei Netzentgelten

19. Oktober 2018, 15:05 Uhr | Lars Bube
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Der Bundestag hat neue Vorgaben für Nachforderungen bei Netzentgelten verabschiedet. Damit sind künftig nur noch Unternehmen mit einem Jahresumsatz von unter 100 Millionen Euro vor entsprechenden Nachzahlungen geschützt.

Im Streit um die Netzentgelte ihrer Konkurrenten werden große Telekommunikationsunternehmen besser gestellt. Künftig sind nur noch kleine und mittlere Unternehmen bis zu einem Jahresumsatz von 100 Millionen Euro vor Nachzahlungsforderungen der großen Konzerne geschützt. Der Bundestag verabschiedete am Donnerstagabend eine entsprechende Reform und setzte damit ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2016 um.

Dominante Anbieter und Netzbetreiber wie die Deutsche Telekom kassieren von ihren Mitbewerbern Entgelte für den Zugang zu bestimmten Leistungen - etwa im Festnetz für die »letzte Meile« zum Telefonanschluss des Kunden oder im Mobilfunk für die Durchleitung von Telefonaten und Daten. Die Höhe der fälligen Zahlungen legt die Bundesnetzagentur fest. Korrigiert ein Gericht diese Summe nach oben, war es zum Schutz der Wettbewerber bislang nicht möglich, das Geld nachträglich einzutreiben. Diese Schutzfunktion fällt nun aber weg, wenn die Nachforderung an ein Unternehmen geht, das jährlich mehr als 100 Millionen Euro Umsatz macht.

Netzbetreiber wie Telekom, Vodafone und Telefonica waren gegen die bisherige Regelung vor das Verfassungsgericht gezogen und hatten dort Recht bekommen. Die Karlsruher Richter entschieden, dass finanzstarke Konkurrenten nicht auf den bisherigen Schutz angewiesen seien, und verpflichteten die Politik zu der nun vollzogenen Gesetzesänderung.


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