Neues EU-Telekommunikationsrecht

United Internet sieht Wettbewerb gestärkt

11. Juni 2018, 11:05 Uhr | Folker Lück
Firmengebäude der United Internet-Tochter 1&1 in Montabaur
© United Internet/1&1

Die United Internet AG begrüßt den zwischen den Institutionen der EU erzielten Kompromiss zur Anpassung des Telekommunikationsrechts. Ein vierter, deutscher Netzbetreiber könnte wieder entstehen.

So wird unter anderem der Zugang zum Funkfrequenzspektrum geregelt. Danach sollen die nationalen Regulierungsbehörden bei der Frequenzvergabe ausdrücklich einen effektiven Wettbewerb fördern und Wettbewerbsverzerrungen vermeiden. Dafür können sie verschiedene Auflagen anordnen, insbesondere die Verpflichtung zur Vermietung neuer Netze an Anbieter ohne eigene Frequenzen sowie National Roaming zwischen den Mobilfunk-Netzbetreibern.

»Europa macht mit dieser Einigung deutlich, dass wir den Kampf mit anderen Regionen um digitale Standortvorteile für Bürger und Unternehmen aufnehmen. Dabei ist ein lebendiger Wettbewerb zentral«, sagt dazu Ralph Dommermuth, Vorstandsvorsitzender der United Internet AG (Marken: 1&1, GMX, Web.de, Strato, 1&1 Versatel). »Die Neuregelung ist ein wichtiges Signal für die Versteigerung der 5G Frequenzen in Deutschland im Frühjahr 2019. Die EU macht damit den Weg frei für National Roaming, ohne dass in Deutschland kein vierter Netzbetreiber entstehen kann. So wird es künftig wieder mehr Wettbewerb geben. Davon werden sowohl Unternehmen als auch Verbraucher durch Innovationen und attraktivere Angebote profitieren. Außerdem wird der Netzausbau beschleunigt werden«, ergänzt Dommermuth.

Nach langjähriger Debatte wird der formale Beschluss nun voraussichtlich im Herbst auf EU-Ebene gefasst werden. Danach sollten die neuen Regeln möglichst schnell in Deutschland umgesetzt und erstmals bei der anstehenden Ausschreibung von 5G-Frequenzen berücksichtigt werden.


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