Europäischer Gerichtshof

Urteil verbietet Zusatzkosten für Kundenhotlines

6. März 2017, 8:10 Uhr | Elke von Rekowski
Europäischer Gerichtshof deckelt Kosten für Kundenhotlines.

Beim Anruf einer Kundendiensttelefonnummer dürfen keine höheren Kosten anfallen als bei herkömmlichen Anrufen. Das hat jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden.

Einem Kunden dürfen bei einem Anruf bei einer Kundendiensttelefonnummer keine höheren Telefonkosten entstehen als bei einem Anrufsunter einer gewöhnlichen Festnetz- oder Mobilfunkrufnummer. Das hat jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden (Az. C-568/15) und die Kosten für die Kunden damit gedeckelt.

Mit der Entscheidung gab der EuGH der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs recht, die gegen Comtech geklagt hatte. Der Etailer hatte Kunden zur telefonischen Kontaktaufnahme eine kostenpflichtige 01805-Nummer (14 Cent/Minute aus dem Festnetz beziehungsweise maximal 42 Cent/Minute aus dem Mobilfunknetz) angeboten, was deutlich über den gewöhnlichen Gebühren liegt. Die Wettbewerbszentrale sah darin einen Verstoß gegen § 312a Abs. 5 S. 1 BGB. Danach ist eine Vereinbarung unzulässig, durch die ein Kunde verpflichtet wird, wegen Fragen oder Erklärungen zu einem geschlossenen Vertrag höhere Kosten zu zahlen, als für die bloße Nutzung des Telekommunikationsdienstes. Die Vorschrift dient der Umsetzung von Art. 21 der EU-Verbraucherrechterichtlinie (VRRL), wonach der Verbraucher nicht verpflichtet werden darf, für die telefonische Kontaktaufnahme mehr als den Grundtarif zahlen zu müssen. Comtech betonte hingegen, mit der Hotline keinen Gewinn erwirtschaftet zu haben, sie sei deshalb nach deutschem Recht legal.

Nach Ansicht der Luxemburger Richter entspricht der »Grundtarif« im gewöhnlichen Sprachgebrauch den Kosten für einen gewöhnlichen Anruf. Ihrer Einschätzung nach könnten zu hohe Telefongebühren bei 0180-Service-Nummern Verbraucher davon abhalten, sich bei Fragen zu ihrem bestehenden Vertrag an ein Unternehmen zu wenden. Die Kosten dürfen demnach nicht höher sein als bei Telefonaten unter gewöhnlichen Festnetz- oder Mobilfunknummern. Darüber hinaus stellte der Gerichtshof klar, dass es unerheblich ist, ob der betreffende Unternehmer mit der Service-Rufnummer Gewinne erzielt, sofern die Grenze der Kosten eines gewöhnlichen Anrufs beachtet wird. Der Etailer ist mittlerweile für Kunden über eine herkömmliche Festnetznummer zu erreichen.


Jetzt kostenfreie Newsletter bestellen!

Matchmaker+