Patentstreit Apple gegen Samsung

US-Richterin bezweifelt Rechtmäßigkeit von Apples Gebrauchsmustern

5. Dezember 2011, 11:43 Uhr | Lars Bube
In neuem Gewand bietet Samsung das Galaxy Tab jetzt in Deutschland an.

Im Rechtsstreit zwischen Samsung und Apple hat sich nun eine kalifornische Richterin auf die Seite von Samsung gestellt und das von Apple beantragte Verkaufsverbot für mehrere Smartphones und das Galaxy Tab 10.1 zurückgewiesen.

Im international ausgetragenen Rechtsstreit zwischen Apple und Samsung um den gegenseitigen Vorwurf von Patentrechtsverletzungen und Plagiatsverdacht hat jetzt auch ein erstes amerikanisches Gericht seine vorläufige Entscheidung gefällt. Während ihre Kollegen in Australien und Deutschland den Argumenten der Apple-Anwälte weitgehend gefolgt waren, und den Vertrieb des Galaxy Tab 10.1 vorerst untersagt hatten, stellte sich Richterin Lucy Koh jetzt auf die Seite der Koreaner und wies Apples Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen den Vertrieb der beanstandeten Samsung-Geräte zurück.

Im krassen Gegensatz zum Landgericht Düsseldorf sieht es Koh beispielsweise als erwiesen an, dass die Bauform und das Design der Tablet-PCs alleine schon aufgrund der typischen Aufgabenstellung relativ ähnlich sein müssen. Darüber hinaus akzeptierte sie auch von Samsung bereits in Düsseldorf eingereichte beweise, dass es schon lange bevor sich Apple das Design des iPads schützen ließ, Tablet-Computer gab, die den heutigen äußerlichen Formen schon sehr nahe kamen. Unter anderem akzeptierte sie hier auch Beweise aus einer Studie des amerikanischen Verlags Knight Ridder von 1994, sowie Filmsequenzen, in denen Tablet-ähnliche Geräte schon lange vor dem iPad vorkamen. Insgesamt äußerte Koh deshalb erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Gebrauchsmusterschutzes für Apples Design.

Auch bei den von Apple beanstandeten Samsung-Smartphones Galaxy S 4G und Infuse 4G argumentierte die Richterin ähnlich und wies den Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen den Verkauf klar zurück. Neben den bereits beim Thema Tablet-PCs genannten Argumenten zum Design, die drei der vier von Apple vorgebrachten Patente betreffen, wehrte Koh auch den letzten strittigen Punkt ab, bei dem es um die Touchscreen-Anzeige und Bedienung geht. Es sei selbst im Falle einer Patentverletzung nicht zu befürchten, dass Apple alleine dadurch beim Verkauf der beanstandeten Konkurrenzmodelle ungerechtfertigte finanzielle Nachteile entstünden, so die Richterin in ihrer Begründung, weshalb auch kein Grund für eine einstweilige Verfügung gegeben sei. Im Einzelnen will sie die Vorwürfe und Rechtmäßigkeit der Patente nun in der Hauptverhandlung prüfen, die im Juli nächsten Jahres stattfinden soll.


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