Fehlanreize für Glasfaser-Überbau

Verbände kritisieren DigiNetz-Gesetz

4. Juni 2018, 9:42 Uhr | Folker Lück
Streitobjekt: Darf die Telekom parallel zu regionalen Anbietern Glasfaser verlegen?
© Deutsche Telekom

Die Verbände Breko, Buglas, der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) und der Deutsche Landkreistag setzen sich für eine schnelle Überarbeitung des Ende 2016 in Kraft getretenen DigiNetz-Gesetzes ein.

Eigentlich sollte das DigiNetz-Gesetz den Glasfaserausbau in Deutschland beschleunigen. Die ursprüngliche Idee: Wenn Straßen für Baumaßnahmen geöffnet werden – etwa im Zuge von Sanierungsarbeiten, im Falle von Neubauten oder bei Verlegung anderer Infrastrukturen wie Strom-, Wasser- oder Gasleitungen –, sollen Synergien genutzt und Glasfaserleitungen kostengünstig mitverlegt werden können. Nach Einschätzung der Verbände Breko, Buglas, Deutscher Landkreistag und Verband kommunaler Unternehmen (VKU) behindert das DigiNetz-Gesetz in seiner aktuellen Fassung jedoch genau diesen gewünschten Ausbau.

Hintergrund: Die gesetzliche Ausbau-Möglichkeit werde zwar in Anspruch genommen – aber häufig gleich von mehreren Anbietern. Dadurch komme es zu einem so genannten Überbau oder Doppelausbau. Das Geschäftsmodell vieler regionaler Netzbetreiber, die Geld in den Glasfaserausbau investieren, werde damit torpediert. Als Beispiel hierfür nennen Breko & Co. eine Entscheidung der Bundesnetzagentur (BNetzA) vom 20. April 2018, die der Deutschen Telekom einen weitreichenden Mitverlegungsanspruch im Rahmen der Erschließung eines Neubaugebiets in Wiesbaden gewährte.

Breko, Buglas, Deutscher Landkreistag und VKU warnen: Wenn kommunale Unternehmen damit rechnen müssen, dass künftig jede ihrer Investitionen in Glasfaserprojekte durch Mitverlegung von einem oder mehreren Wettbewerbern belastet wird, sind ihre Geschäftspläne unrentabel. Die einhellige Forderung der Verbände: »Das DigiNetz-Gesetz muss dringend dahingehend weiterentwickelt werden, dass es keine Fehlanreize mehr für Überbau setzt«. Das novellierte DigiNetz-Gesetz müsse einen Parallelausbau durch Mitverlegung verhindern, wenn ein Gebiet erstmals mit reinen Glasfaserleitungen erschlossen werde.

Die Verbände unterstreichen dabei, dass durch die geforderte Gesetzesanpassung nicht Dritte ausgesperrt werden sollen und auch ein Dienstewettbewerb generell nicht verhindern werden soll. Anstelle des Anspruchs auf Mitverlegung setzen sich die Verbände für einen Zugangsanspruch zur neu errichteten Glasfaser-Infrastruktur ein, also Open Access zu fairen Konditionen. Auf diese Weise werde die neu errichtete Infrastruktur besser ausgelastet, und es werde ein Anreiz zum Glasfaserausbau in weiteren, bislang noch nicht erschlossenen Regionen geschaffen.


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